BMA´s
Brandmeldeanlagen sind meistens dort installiert, wo sich viele Menschen aufhalten oder Sachwerte geschützt werden müssen.
(z.B. Kaufhäuser, Industriebetriebe, Museen)
In den Gebäuden befinden sich mehrere Melder, die bei Rauch, Feuer oder Hitze auslösen. Jedem Melder ist ein bestimmter Abschnitt des Gebäudes zugeteilt. Sollte also ein Alarm an die Brandmeldezentrale (BMZ) weitergeleitet werden, wird die Feuerwehr automatisch alarmiert und kann anhand der Meldernummer den Brandherd genau lokalisieren.
Dies hat den Vorteil dass schon bei entstehenden Bränden schnell eingegriffen und schlimmeres verhindert werden kann.
Somit hält sich der Schaden für den Betreiber meistens in Grenzen.
Dies funktioniert natürlich auch bei Nacht wenn z.B. keine Personen mehr in den Gebäuden sind und keiner einen Brand melden kann.
Bei Brandmeldeanlagen kann es auch zu Fehlalarmen kommen, diese entstehen meistens durch Staubbildung bei Arbeiten, Schweißarbeiten (o.ä.) und z.B. wenn man mit einer Hebebühne durch die Lichtschranke der Melder fährt.
Darum müssen solche Arbeiten vorher beim Betreiber angemeldet werden, sodass die entsprechenden Meldergruppen (MG) abgeschaltet werden können.
Sollte es zu einem Fehlalarm kommen steht natürlich die Feuerwehr vor der Tür.
Bei dieser Tatsache gibt es verschiedene Meinungen.
Die einen sagen: "Haja, BMA, eh nur Fehlalarm ! und die Jungs übertreiben´s wieder !"
Die anderen sagen: "Sollte es mal kein Fehlalarm sein, dann bin ich froh über jeden Feuerwehrmann der schnell vor Ort ist !"
Wenn ein Alarm gemeldet ist, wird dieser auf die Leitstelle in Tuttlingen weitergeleitet.
Der Disponent weiß dort natürlich nicht ob da einer mit der Hebebühne fährt oder ob es tatsächlich brennt und alarmiert die zuständige Wehr, sodass bei einem Ernstfall schnell und ausreichend Kräfte vorhanden sind.
Oftmals bekommt man von tatsächlichen Bränden die von einer BMA erkannt wurden über die Presse gar nichts mit, weil es bei einem Bagatellschaden geblieben ist.